Die Bergische Jagdschule der Kreisjägerschaft Rheinisch Bergischer Kreis e.V. bietet in unregelmäßigen Abständen einen Fangjagd-Ausbildungslehrgang nach § 29 der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung – DVO LJG-NRW) für Lebendfallen an.

Gemäß Landesjagdgesetz NRW müssen Jägerinnen und Jäger in Nordrhein-Westfalen einen vom zuständigen Landwirtschaftsministerium anerkannten Fangjagdlehrgang besuchen, bevor sie die Jagd mit Fallen ausüben.

Die Bergische Jagdschule der Kreisjägerschaft ist vom Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW dafür zertifiziert.

Der Ausbildungslehrgang vermittelt die rechtlichen Grundlagen der Fallenjagd, Grundzüge des Tierschutz- und des Artenschutzrechtes sowie theoretische und praktische Kenntnisse über Funktion, artenspezifischen Einsatz und Kontrolle von Fallen.

Am Ende des Lehrgangs erhält jeder Teilnehmer eine schöne rechtsgültige Bescheinigung über die Teilnahme.

Teilnehmerzahl: maximal 15

Der Lehrgang findet meist an einem Samstag statt und dauert von ca. 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Kosten für Mitglieder der Kreisjägerschaft Rheinisch Bergischer Kreis e.V. 75,00 €, für alle anderen Teilnehmer 150,00 €.

Bei Interesse
wenden Sie sich bitte an den Obmann für Natur- und Wildschutz:

Herrn Tobias Wiemer
Mobil: 01721002053 oder per
e-mail: jagdwesen@kjs-rbk.de

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